Kein anderes Buch hat die deutsche Rechtsgeschichte so geprägt wie der Sachsenspiegel. Nach Jahrhunderten ausschließlich mündlicher Tradierung stellt er die erste schriftliche Aufzeichnung des im Alltag und vor Gericht erprobten Gewohnheitsrechts eines bestimmten Anwendungsgebietes (in diesem Fall Sachsens) dar. Von den rund 400 erhaltenen Handschriften und Fragmenten des Sachsenspiegels sind nur vier durchgehend illuminiert: Es sind dies die Handschriften in Heidelberg, Oldenburg, Dresden und Wolfenbüttel. In einem Projekt, das sich über 20 Jahre erstreckte, wurden alle vier Codices picturati des Sachsenspiegels von der Akademischen Druck- u. Verlagsanstalt in originalgetreuen Faksimile-Editionen vorgelegt. Der Vergleich der Bildleisten der vier Handschriften gewährt Einblicke in die stilistischen Unterschiede; Transkriptionen und Übersetzungen der vollständigen Originaltexte ermöglichen erstmals eine unmittelbare Gegenüberstellung und Analyse der Texte. Damit wird Geschichte lebendig. Originalgetreue Faksimileblätter aus den vier illuminierten Handschriften des Sachsenspiegels: Heidelberger Sachsenspiegel (1295-1304), Oldenburger Sachsenspiegel (um 1336), Dresdner Sachsenspiegel (1347-1363), Wolfenbütteler Sachsenspiegel (1375).