Zwischen 1220 und 1230 schrieb Eike von Repgow den Sachsenspiegel in einem sehr lebendigen Stil. Dieses Rechtsbuch des Mittelalters, zuerst in Latein und dann in niederdeutscher Sprache verfasst, fand ungemeine Verbreitung, da es auch allgemeine Beschreibungen des Rechtes seiner Zeit enthält und somit nicht auf Sachsen beschränkt blieb. Die vorliegende Ausgabe enthält sowohl den Originaltext als auch die deutsche Übersetzung des Landrechts, als Gewohnheitsrecht des Bauernvolkes, und die Ordnung seines Adels, das Lehnrecht.